DIE GRÜNDUNG DER GESELLSCHAFT
MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

Die GmbH ist in Deutschland die häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. Den Gründungsvorgang haben wir nachstehend übersichtlich zusammengefasst.

Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Gründungsurkunde muss notariell beurkundet werden.

Zur Vorbereitung der für die Gründung erforderlichen Dokumente benötigen wir vorab einige Informationen. Um diese möglichst übersichtlich zu gestalten, haben wir hierfür einen Fragebogen entwickelt, welchen wir Ihnen bei Auftragserteilung zukommen lassen. Sie finden den Fragebogen aber auch in unserem Downloadbereich.

Selbstverständlich ersetzt der Fragebogen nicht die Aufklärung und Beratung durch den Notar.

Es ist wichtig, dass Sie insbesondere die Firmierung und den Unternehmenszweck vor Übermittlung eigenständig auf Eintragungsfähigkeit überprüfen (lassen).

Bei der Firmierung sind verwechslungsgefährdete Bezeichnungen unbedingt zu vermeiden. Ebenso müssen Sie Rechte Dritter, wie z. B. Markenrechte, beachten.

Der Gegenstand des Unternehmens muss hinreichend bezeichnet sein. Ein verallgemeinernder Unternehmensgegenstand wie etwa „Handel mit Waren aller Art“ ist nicht ausreichend. Der Notar prüft nicht, ob der Unternehmensgegenstand einer Erlaubnis bedarf und ob diese Erlaubnis vorliegt.

Firma und Unternehmensgegenstand können Sie vorab von der IHK überprüfen lassen.

Auf Grundlage der übermittelten Informationen entwerfen wir dann die Gründungsdokumente. Diese umfassen neben der Gründungsurkunde auch die Gesellschafterliste, die Handelsregisteranmeldung und den Gesellschaftsvertrag.

Die Entwürfe erhalten alle Beteiligten per E-Mail oder auf Wunsch per Briefpost. Mit Übersendung der Entwürfe kann außerdem ein Termin zur Beurkundung festgelegt werden.

 

Die Gründungsdokumente sollten von allen Beteiligten vor der Beurkundung sorgfältig geprüft werden. Hierbei ist nicht nur wichtig, dass alle persönlichen Daten korrekt übernommen wurden, sondern auch, dass inhaltlich keine Unstimmigkeiten bestehen.

Bis zum Beurkundungstermin können umfassend Anpassungen vorgenommen werden. Wenn inhaltliche Änderungen, etwa zur Aufteilung der Geschäftsanteile, zu Vertretungsbefugnissen oder zum Gesellschaftsvertrag, gewünscht sind, ist es wichtig, dass diese zuvor zwischen allen Gesellschaftern abgestimmt werden.

Den Beurkundungstermin planen wir selbstverständlich so, dass genügend Zeit ist, um gegebenenfalls noch einzelne Regelungen zu erläutern und Anpassungen vorzunehmen.

Bei der Beurkundung müssen sämtliche Gesellschafter sowie der/die zu bestellenden Geschäftsführer anwesend sein.

Die Gesellschafter müssen die Gründungsurkunde und die Gesellschafterliste unterschreiben. Der/die Geschäftsführer unterschreiben die Handelsregisteranmeldung.

Im Anschluss an die Beurkundung beginnt der Abwicklungsprozess. Wir übersenden zunächst Abschriften der Gründungsdokumente an das zuständige Finanzamt sowie an die Gesellschaft und die Gesellschafter.

Sobald das Stammkapital eingezahlt ist und der Nachweis über die Einzahlung vorliegt, reichen wir die Gründungsdokumente elektronisch beim zuständigen Amtsgericht ein. Das Amtsgericht prüft die Dokumente und trägt die Gesellschaft unter Vergabe einer Registernummer im Handelsregister ein.

Mit erfolgter Eintragung ist die Abwicklung abgeschlossen. Während des gesamten Prozesses stehen wir mit Ihnen in Kontakt, um Sie über den Vorgang auf dem Laufenden zu halten und eventuelle Fragen zu beantworten.

QUICK-INFO

BENÖTIGTE INFORMATIONEN

Für die Vorbereitung der Gründungsunterlagen benötigen wir diverse Informationen. Um diese möglichst übersichtlich zu gestalten, haben wir einen Datenerfassungsbogen zusammengestellt, den Sie hier direkt ausfüllen können. Dieser hilft uns, das „Grundgerüst“ des Vertrages zu erstellen. Sonderregelungen oder Änderungswünsche besprechen wir dann individuell. Der Datenerfassungsbogen dient nur als Leitfaden und ersetzt selbstverständlich nicht die Beratung und Aufklärung durch den Notar.

FIRMA

Bei der Auswahl der Firma (= des Namens) gibt es einige Grundsätze zu beachten. Wichtig ist u. a. die Vermeidung von Bezeichnungen, bei denen Verwechslungsgefahr mit anderen, bereits existierenden Gesellschaften besteht. Bei Bedarf können Sie Ihre Wunsch-Firma vorab von der IHK überprüfen lassen.

ENTSTEHUNG DER GESELLSCHAFT

Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Handelsregister als GmbH und nicht bereits mit Beurkundung. Sollte es nicht zu einer Eintragung kommen, haften die Gesellschafter persönlich für bereits entstandene Verbindlichkeiten.

ABWICKLUNG

Wir bemühen uns, alle erforderlichen Abwicklungsschritte kurzfristig nach Beurkundung in die Wege zu leiten. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt zum einen vom Zeitpunkt der Einzahlung des Stammkapitals und zum anderen von der Auslastung des beteiligten Registergerichts ab und lässt sich daher nicht zuverlässig einschätzen. Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand. Für Rückfragen haben Sie bei uns einen persönlichen Ansprechpartner.

GESCHÄFTSANSCHRIFT

Sobald die Gründungsdokumente beurkundet sind und die „GmbH in Gründung“ besteht, ist es wichtig, dass die GmbH unter der angegebenen Geschäftsanschrift auch zu erreichen ist, d. h. zumindest ein entsprechendes Briefkastenschild angebracht ist. Anderenfalls kann beispielsweise unsere Post und auch Post des Registergerichts nicht zugestellt werden.

HANDELSREGISTERANMELDUNG

Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt, wenn die Einzahlung des Stammkapitals nachgewiesen ist. Unterschrieben wird die Handelsregisteranmeldung bereits zusammen mit den anderen Gründungsdokumenten, sodass ein gesonderter Termin beim Notar nicht notwendig ist.

EINZAHLUNG DES STAMMKAPITALS

Das Stammkapital wird nach Beurkundung der Gründungsurkunde auf ein zu eröffnendes Konto der Gesellschaft eingezahlt. Für die Konotoeröffnung benötigen Sie die von uns übersandte Kopie der Gründungsurkunde.

GRÜNDUNGSKOSTEN

Die Kostentragungspflicht für die Gründungskosten wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Standardmäßig werden die Kosten für die Gründung durch die Gesellschaft übernommen.

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